Leistungen
Erfahren Sie mehr über den Pflegedienst Straßburger
Vertrauensvolle Pflege ist mehr als die fachliche und tatkräftige Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Beschwerlichkeiten. Unsere Kunden und ihre Familien sollen sich in unserer ambulanten Pflege und in unserer ambulanten Pflege, Tagespflege und ambulant betreuten Wohngemeinschaft gut aufgehoben und wohlfühlen. Das beginnt für uns schon beim unverbindlichen Erstgespräch, welches auf Wunsch bereits im Krankenhaus stattfinden kann. Denn wir sehen uns neben dem Wohl unserer Kunden auch der Entlastung ihrer Angehörigen verpflichtet. Daher enthält unser Portfolio der ambulanten Pflege ein breites Leistungsspektrum an medizinischen und pflegerischen Leistungen.
Unsere Leistungen
Unsere vertrauensvolle Pflege umfasst ein breites Leistungsspektrum medizinischer und pflegerischer Unterstützung. Unsere Kunden und ihre individuellen Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Behandlungspflege
Die sogenannte Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch Fünf beinhaltet alle medizinischen Leistungen, welche auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten werden von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
Zu diesen medizinischen Leistungen zählen u.a.:
- Herrichten von Medikamenten
- Medikamentengabe
- Injektionen (subkutan oder intramuskulär) wie z.B. Insulinspritzen, Thrombosespritzen …
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Wundversorgung von akuten und chronischen Wunden (durch zertifizierten Wundmanager)
- Verbandswechsel
- Stützverbände
- Dekubitusbehandlung
- PEG-Versorgung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Einreibungen
- weitere verordnete medizinische Leistungen
Eine medizinische Behandlungspflege kann z.B. dann notwendig sein, wenn ein Patient nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird und die Wunde entsprechend fachgerecht nachversorgt werden muss. Auch das Bereitstellen und Verabreichen wichtiger Medikamente ist als Behandlungspflege erforderlich, wenn ein Patient dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
Eine ärztliche Erstverordnung ist bis zu 14 Tage gültig. Sollte nach Ablauf dieser Frist die Behandlungspflege weiterhin erforderlich sein, stellt der verordnende Arzt eine entsprechende Folgeverordnung mit Begründung aus. Diese muss der Patient oder der beauftragte Pflegedienst aber anfordern.
Grundpflege
Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch Elf beinhaltet die pflegerische Versorgung von Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft die alltäglichen Verrichtungen im Leben nicht mehr bewältigen können.
Bei Personen, die beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt nur vorübergehende Unterstützung benötigen, kann die Grundpflege über eine ärztliche Verordnung erfolgen (wird dann als Behandlungspflege nach SGB V § 37.1. über die Krankenkasse abgerechnet), über den Unfallversicherungsträger oder muss privat gezahlt werden. Bei älteren und/oder pflegebedürftigen Personen spielt der bewilligte Pflegegrad eine entscheidende Rolle: je höher dieser ausfällt, desto mehr pflegerische Leistungen stehen dem Patienten zu.
Zu den Leistungen der Grundpflege gehören die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität, die Hilfe bei der Ausscheidung, die Vorbeugung sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikaionsfähigkeit. Dabei wird zusätzlich noch unterschieden in kleine Grundpflege und große Grundpflege. Zu den allgemeinen Leistungen der Grundpflege gehören u.a.
- Unterstützung beim An- und Ausziehen inklusive Auswahl und Bereitlegen der gewünschten Kleidung
- Ganzkörperwäsche (bei großer Grundpflege)
- Teilwäsche von Gesicht und Oberkörper oder Genitalbereich und Gesäß (bei kleiner Grundpflege)
- Mund- und Zahnpflege
- Haare kämmen/frisieren
- Rasur
- Hilfestellung bei Ausscheidung (Harnlassen, Stuhlgang)
- Katheterpflege oder Stomaversorgung bei künstlichem Darmausgang
Diese Leistungen sind in den sogenannten Leistungskatalogen festgehalten, welche entsprechend in unterschiedliche Leistungskomplexe gegliedert sind. Die Leistungskataloge sind eine Übersicht aller pflegerelevanten Leistungen der Grundpflege nach SGB XI und variieren in ihren Aufgaben je nach Bundesland. Die Vergütung der jeweiligen Leistungskomplexe erfolgt nach einem vom jeweiligen Bundesland festgelegten Punktwert und wird bei einem bewilligten Pflegegrad von der Pflegeversicherung bezahlt.
Die Leistungskataloge erhalten Sie bei jedem Pflegedienst.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege wird genutzt, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder eine Auszeit brauchen. Die pflegebedürftige Person kann dann von uns zuhause oder in unserer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (wenn Kapazitäten vorhanden sind) versorgt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von max. 1612,00 € im Jahr bei einem Zeitraum von längstens 6 Wochen. Zusätzlich können noch 806 € aus der Kurzzeitpflege verwendet werden. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
Palliativpflege
Der Palliativpflegedienst arbeitet eng mit dem ambulanten Hospizdienst zusammen und widmet sich der Behandlung und einfühlsamen Begleitung von schwerkranken Menschen, bei denen eine Heilung nicht mehr absehbar ist. Dabei steht die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychologische und auch spirituelle Behandlung im Mittelpunkt, um die Lebensqualität der Kunden so lang wie möglich zu gewährleisten.
Der Palliativpflegedienst ist 24 Stunden erreichbar.
Betreuungs- und Servicedienstleistungen
Wir bieten neben unseren weiteren Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftlicher Versorgung, Serviceleistungen an, die zur Unterstützung und Hilfestellung beitragen sollen. Wir möchten mit unserem Serviceleistungsangebot auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Serviceleistungen in Leistungen, die als Einzelleistung, die als Monatspauschale gebuchgt werden können und in Leistungen, die als Einzelleistung nach Bedarf gebucht werden können.
Bei Interesse an Serviceleistungen sprechen Sie uns einfach an oder kontaktieren uns hier über unsere Website.
Wohngemeinschaften
In unseren ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben Menschen zusammen, die je nach ihrer Lebenssituation individuelle Formen der Hilfe benötigen und von uns Unterstützung erhalten – nach dem Grundsatz:
So viel Selbstständigkeit wie möglich – Betreuung und Hilfe so viel wie nötig!
Denn schließlich kommt es nicht nur darauf an, wie alt man wird, sondern wie man alt wird!
Daher vermitteln wir unseren Kunden sinnvolle und ansprechende Wohnformen, die auf ihre unterschiedlichen Bedürfnisse und Ansprüche abgestimmt sind. Als Gast in Ihrem Haushalt ist ein Höchstmaß an Privatsphäre und Diskretion für uns selbstverständlich – Tag und Nacht.
Unsere Wohngemeinschaften:
Seniorenwohngemeinschaft Wermelskirchen-Dabringhausen
Strandbadstraße 19
42929 Wermelskirchen
Seniorenwohngemeinschaft Wermelskirchen-Dabringhausen
Strandbadstraße 19a
42929 Wermelskirchen
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Ihre Kontakt zu uns: Unser engagiertes Team ist gerne für Sie da und bietet Ihnen sowie Ihren Angehörigen umfassende Unterstützung. Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme mit Freude entgegen.